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GESCHMACK

GESCHMACKSRICHTUNGEN BEIM WEIN

Nach der Gärung kann im Wein Fruchtzucker verbleiben, weil die Hefen nicht mehr wirksam sind, oder weil die Gärung gezielt unterbrochen wurde. Dieser wird als Restzucker bezeichnet. Je nach Anteil des Restzuckers heißt ein Wein trocken, halbtrocken, feinherb, lieblich oder süß.

Der Geschmack von Wein ist nicht nur von der Restsüße abhängig. Auch die Aromen der Rebsorte, der Anbau im Weinberg und der Ausbau im Weinkeller tragen zur individuellen Aromatik eines Weines bei. Ein wichtiger Geschmacksfaktor beim Wein ist das Zusammenspiel von Weinsäure, Restzucker und Alkoholgehalt. Ein trockener Wein mit hohem Alkoholgehalt kann mild schmecken, während süße Weine mit einer hohen Weinsäure oft halbtrocken erscheinen. Bei Rotweinen spielen zudem die Tannine, die pflanzlichen Gerbstoffe aus der Traubenschale und den Kernen, eine wichtige Rolle. Der Begriff "mild" wird in der Weinsprache für Weine mit niedrigem Säuregehalt bzw. auch für süße Weine mit einem Restzuckergehalt von mehr als 46g/l verwendet, bei denen die Säure in den Hintergrund tritt.


TROCKENE WEINE

Trocken ist nicht gleichbedeutend mit sauer. Trocken ist die Bezeichnung für Weine, die fast ganz oder völlig durchgegoren sind, das heißt für Weine mit einem Restzuckergehalt bis höchstens 4 Gramm im Liter. Der Gesetzgeber erlaubt die Bezeichnung trocken darüber hinaus bis zu einem Restzuckergehalt von 9 Gramm, wenn der in g/l ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt (Formel: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze 9). Sehr trockene, säurebetonte Weißweine oder tanninbetonte, adstringierende Rotweine werden landläufig oft auch als "herb" bezeichnet. Der Begriff stammt aber aus der Sektproduktion und ist dort genauso gesetzlich festgelegt wir der Begriff "brut".


HALBTROCKENE & FEINHERBE WEINE

Halbtrockene Weine dürfen bis 12 Gramm Restzucker je Liter aufweisen, bzw. bis 18g/l, wenn dabei der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht mehr als 10g übersteigt. (Formel: Säure + 10 bis zur Höchstgrenze 18). Feinherb ist eine Bezeichnung für den Geschmack von Weinen, die mehr Restsüße enthalten als halbtrockene Weine, aber nicht lieblich sind.


LIEBLICHE UND FRUCHTIGE & EDELSÜSSE WEINE

Liebliche Weine haben eine höhere Restsüße als halbtrocke Weine, aber höchstens 45 g/l. Die Angabe süß für Weine ist ab 45 g/l Restsüße erlaubt.